Informationen zur Durchführung der Selbsttests
Die Selbsttestungen der Schüler*innen des Jahrgangs Q2 sowie der Gruppe A des Jahrgangs Q1 finden am Montag, dem 12.04.2021, in der ersten Stunde statt, eine weitere Testung wird es im Laufe der Woche geben. Im Wechsel werden zukünftig auch alle anderen Schüler*innen in der Woche getestet, in der sie Präsenzunterricht haben.
Wir haben die wichtigsten Informationen hier zusammengefasst, um einen möglichst einheitlichen und störungsfreien Ablauf zu gewährleisten.
Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind die Schnelltests
Der Besuch der Schule wird an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nach dem Beschluss der Landesregierung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Durchführung der Testungen
Im Vorfeld der Testungen werden die Lerngruppen ausführlich aufgeklärt über die Durchführung. Die Antigen-Selbsttests werden im Klassenraum/Kursraum unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgeführt. Wichtig ist dabei, dass der Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gewährleistet ist.
Folgende Aspekte sind dabei bitte zu beachten:
- Unmittelbar vor der Testung muss auf die Handhygiene geachtet werden.
- Während der Testung soll der Raum gelüftet werden.
- Die Maske darf nur kurz für die Testung abgenommen werden.
- Es dürfen keine Hilfestellungen durch die Lehrkräfte (z. B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen) vorgenommen werden.
- Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung und tragen alles Notwendige in den Dokumentationsbogen ein. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis schnell dokumentiert werden, denn der Test verfärbt sich zeitnah zurück.
- Falls weitere Testkits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Anderenfalls unterbleibt die Testung.
- Danach sollte eine erneute Handdesinfektion erfolgen.
- Die Tests werden unmittelbar nach dem Ablesen durch die Lehrkraft entsorgt. Dafür sind Müllsäcke und Einmalhandschuhe vorgesehen.
- Der verschlossene Müllbeutel wird vor dem Klassenraum/Kursraum auf dem Flur deponiert und wird, nach Anweisung der Stadt Oberhausen, im Laufe der 1. Stunde vom Haustechnischen Dienst entsorgt.
- Im Falle einer positiven Testung wird das Sekretariat verständigt. Von dort werden die Erziehungsberechtigten informiert und der Schüler/die Schülerin wird aus dem Raum abgeholt und von einem „Springer“ auf den Schulhof begleitet.
- Ein positiven Testergebnisses weist nicht in jedem Fall auf eine Infektion hin.
- Wichtig ist uns, dass wir miteinander vereinbaren, wie die Reaktion auf mögliche positive Testergebnisse ausfällt: Im Vorfeld muss geklärt sein, dass von einer positiv getesteten Person keine unmittelbar gesundheitliche Gefahr für die Lerngruppe ausgeht. Die positiv getesteten Schüler*innen müssen separiert werden.
- Dies darf jedoch in keiner Weise eine Ausgrenzung aus der Klassengemeinschaft/Kurgemeinschaft erwecken.
Für den Fall, dass ein positives Testergebnis vorliegt, wird wie folgt verfahren:
1. Begleitung der Schülerin/des Schülers durch eine Lehrkraft auf den Schulhof.
2. Betreuung der wartenden Schülerin/des wartenden Schülers bis zur Zeit der Abholung durch die Eltern.
3. Wenn ältere Schüler*innen selbstständig entlassen werden, muss sichergestellt sein, dass sie zu Hause über einen Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin verfügen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die positiv getestete Person den öffentlichen Nahverkehr nicht mehr benutzen darf.
4. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die betreffende Schülerin/der betreffende Schüler sich in häusliche Quarantäne begibt und einen Arzt/eine Ärztin kontaktiert. Eine Rückkehr in die Schule kann erst wieder nach einem negativen PCR-Test erfolgen.
5. Ein Covid-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamtes in der Regel nicht, dass die Klasse/der Kurs in Quarantäne geschickt wird.