Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
durch die gegenwärtige Corona-Pandemie ist die bereits seit dem 01.03.2020 gültige Impfpflicht gegen Masern ein wenig in Vergessenheit geraten. Nach Rücksprache mit dem Schulträger, der Stadt Oberhausen, werden wir uns mit dieser (inzwischen überfälligen) Aufgabe in nächster Zeit beschäftigen müssen.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass alle Personen, die eine Schule besuchen oder in der Schule arbeiten, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Alle weiteren Informationen zur Masern-Impfpflicht findet man auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter dem Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html.
Als Schulleiter bin ich verpflichtet, diese Impfpflicht zu überwachen. Daher darf ich alle Schüler*innen bitten, in der Schulwoche vom 04. bis zum 08.10.2021 einen Nachweis über eine Impfung oder eine Immunisierung in die Schule mitzubringen. Die Klassenleitungen bzw. die Beratungslehrkräfte der Oberstufe werden die Nachweise einsammeln und kontrollieren. Bei Schüler*innen, die keinen entsprechenden Nachweis erbringen können, bin ich verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe personenbezogener Daten Informationen über den fehlenden Impfnachweis zu geben. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass die Gesundheitsbehörde ein Bußgeld verhängt.
Als Nachweis gilt der Impfausweis bzw. eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass eine Impfung durchgeführt wurde oder durch eine vorangegangene Masernerkrankung ein hinreichender Immunschutz besteht. Bitte geben Sie eines von beidem Ihrem Kind als vollständige, gut lesbare Fotokopie in einem Umschlag mit.
Bitte unterstützen Sie uns bei dieser wichtigen Aufgabe der Impfpflicht-Überwachung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bleckmann