Liebe Eltern,
mit der Schulmail vom 06.10.2021 hat uns das Schulministerium über die Regelungen informiert, die nach den Herbstferien an den Schulen gelten werden.
Testungen zum Schulbeginn
Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend.
Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in der Schule durchgeführten Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.
Testungen während der Herbstferien
Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid- 19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete).
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Daher geben wir als Schulleitung an alle Eltern und Verantwortlichen den Appell des Schulministeriums weiter: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen können wir eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern feststellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen voraussichtlich in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
„Ankommen und Aufholen“
Zu Beginn des Schuljahres haben wir Sie über die Bausteine des Programms „Ankommen und Aufholen“ informiert. Noch während der Sommerferien werden Mittel in Höhe von insgesamt 180 Millionen Euro über die Bezirksregierungen als „Extra-Geld“ den Schulträgern bereitgestellt (Schulträgerbudget, Schulbudget und Bildungsgutscheine). Auf der Seite des Schulministeriums heißt es dazu:
„Mindestens 30 Prozent der Gesamtfördersumme werden den Schulen unmittelbar zur Verfügung gestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite
umzusetzen.
Beispiele hierfür können sein:
- Besuche außerschulischer Lernorte,
- Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken (z. B. mit Unterstützung von Dienstleistern),
- ergänzende Lernförderung durch externe Dienstleister,
- die Anschaffung von Fördermaterialien,
- der Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme, oder auch
- die Förderung von Projekten wie 'Schüler helfen Schülern'.“
Unser Schulträger hat allerdings entschieden, dass das Geld nicht unmittelbar auf die Konten der Schulen überwiesen wird. Stattdessen verbleibt das Geld beim Schulträger. Die Schulen können erst nach der Ratssitzung am 15.11.2021 Bestellungen aufgeben, die Rechnungen sind beim Schulträger einzureichen und werden aus dem Budget bezahlt. Bei Einzelanschaffungen im Wert von über 250,- € erfolgt die Beschaffung durch die SBO. Deshalb dürfen wir Sie noch um etwas Geduld bitten, bis auch bei uns die ersten Fördermittel eingesetzt werden können.
Wie in den beiden vorangegangenen Schuljahren bestimmen die Pandemiebedingungen unsere grundlegenden Entscheidungen. Impfungen, Testungen oder Maskenpflicht sind Themen, die kontrovers diskutiert werden. Viele Entscheidungen werden uns aus dem Schulministerium abgenommen, andere liegen in der Verantwortung des Schulträgers. Seien Sie versichert, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten richtungsweisend für unser Schulleitungshandeln war und auch bleiben wird. Deshalb wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern auch unter weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen erholsame Ferien. Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen nach den Herbstferien 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bleckmann und Sabine Schmidt Rosner